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AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1.Anwendungsbereich
1.1Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
1.2Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2.Vertragsabschluss
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
3.Preise, Preislisten
3.1Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der von der DSD GmbH erhobenen und aus der untenstehenden Aufstellung ersichtlichen Entsorgungsgebühren („Grüner Punkt”). Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
3.2Für jede Lieferung werden Versandkosten in Höhe von 5,50 Euro und eine Verpackungspauschale in Höhe von 3,50 Euro fällig.
3.3Bei Kleinaufträgen wird aufgrund nachfolgender Tabelle ein Kleinauftragsanteil erhoben:
Auftragswert unter 25 Euro – 12,50 Euro
Auftragswert unter 50 Euro – 10,00 Euro
Auftragswert unter 100 Euro – 7,50 Euro
In der Kleinauftragspauschale sind die Versandkosten mit eingerechnet und fallen nicht mehr separat an.
3.4Bei der Inanspruchnahme des Masterservice wird eine pauschale Zustellgebühr von 12,50 Euro fällig.
3.5Wird die Lieferung innerhalb von 24 Stunden gewünscht, so fällt eine Expresspauschale von 7,50 Euro zuzüglich Versandkosten an.
3.6Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
3.7Bei Rechnungsstellung werden die Preise je Packeinheit auf volle Cent gerundet (dritte Dezimalstelle größer 4 wird auf-, sonst abgerundet) und mit der Bestellmenge multipliziert.
4.Zahlung
4.1Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
4.2Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
4.3Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.Lieferung
5.1Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
5.2Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
5.3Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
5.4Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt
5.5Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.6Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
6.Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.Eigentumsvorbehalt
7.1Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
7.2Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
7.3Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
7.4Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
7.5Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7.6Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
8.Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
9.Gewährleistung
Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.
10.Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
10.1

Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit noch Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
10.2Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.3Bei Schäden wegen verspäteter Lieferung von S24 Aufträgen „Lieferung innerhalb von 24 Stunden” haftet PS Serviceteam GmbH bis zu einer Höhe von höchstens 250,- EUR je Auftrag. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist ausgeschlossen.
11.Software
An den Programmen und den dazugehörenden Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzerrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei unserem Unternehmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumente ohne vorherige Zustimmung unseres Unternehmens Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auf das Original anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt das Benutzungsrecht mit Auftragsablieferung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Änderungen der Programme sind unzulässig; werden vom Besteller oder von Dritten geänderte Programme verwendet, ist unser Unternehmen für Schäden nicht haftbar.
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler im Softwareprogramm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Der Besteller wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und unserem Unternehmen offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen. Unser Unternehmen übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation bzw. den Festlegungen in der Auftragsbestätigung entspricht. Darüber hinaus sichert unser Unternehmen weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu. Unser Unternehmen haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass unser Unternehmen deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Besteller sichergestellt hat, dass diese Daten aus dem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
Soweit Haftungsausschlüsse gemäß vorstehender Absätze nur unter Vollkaufleuten rechtsverbindlich vereinbart werden können, verbleibt es bei einem Geschäft mit einem Nichtkaufmann bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitgehenden Haftungsausschlusses.
12.Beschaffenheitsmerkmale
Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
13.Datenschutz
Die Firma PS Serviceteam GmbH ist Mitglied einer Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, der verschiedene Firmen der Bau-, Metall- Chemie- und Befestigungstechnik angehören. Die Firma PS Serviceteam GmbH ist berechtigt, folgende auf den Besteller bezogene Daten zu speichern und der Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, bei der sie Mitglied ist, zu übermitteln: Adressdaten, Mahnbescheidantrag oder Klage gegen den Besteller bei unbestrittener Forderung (mit Datum der Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichtes über den Insolvenzantrag (mit Datum), bereits durchgeführte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung (mit Datum) Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgte Abnahme der selben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegen vermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Prüfung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich der dieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werden ausschließlich die oben im Einzelfall aufgeführten objektiven Daten ohne subjektive Werturteile an die Schutzgemeinschaft übermittelt und von dort weiter übermittelt. Der Besteller kann Auskunft über die ihn betreffenden bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten erhalten, die Adresse der Schutzgemeinschaft und eine Liste der dieser angeschlossenen Unternehmen wird auf Wunsch von der Servicestelle der Firma PS Serviceteam GmbH mitgeteilt.